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Coronavirus – Hilfe für tschechische und polnische Pendler

Bis auf Weiteres stellt der Freistaat Sachsen jedem Pendler aus Tschechien oder Polen, der im Freistaat Sachsen in einem unverzichtbaren Beruf arbeitet, pro Nacht einen Zuschuss von EUR 40,00 zur Verfügung. Enge Familienangehörige wie Kinder werden mit EUR 20,00 unterstützt.

Die Regelungen gelten nunmehr über den Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege hinaus für alle sogenannten systemrelevanten Berufe.

Um den Zuschuss zu erhalten, wenden sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre Arbeitgeber. Diese melden den Bedarf bei der Landesdirektion Sachsen an. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für Übernachtungen ab 13./14.12.2020. Antragsformulare in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache werden im Internetportal der Landesdirektion bereitgestellt.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.08.2021

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Kontakt

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Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

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