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Opferhilfe

Wer – z. B. als Opfer* einer Gewalttat – einen Gesundheitsschaden erleidet, kann in Deutschland auf die Solidarität der staatlichen Gemeinschaft vertrauen. Betroffene haben ein Recht auf Krankenbehandlung sowie – in schweren Fällen – auch auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen eines Beschädigten.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2024

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Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

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