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Nach der Geburt

Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Das Verfahren zur Anzeige einer Geburt hängt von dem Ort ab, den Sie für die Entbindung gewählt haben. Unterschieden wird zwischen

  • einer Geburt in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung und
  • einer Hausgeburt.

Weitere Informationen:

Wenn Sie einmal eine Geburtsurkunde benötigen oder wissen möchten, wie Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass, einen eigenen Reisepass und Personalausweis beantragen, finden Sie hierzu und zu einigen anderen Anliegen nachfolgend die Informationen:

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung