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Finanzielle Hilfen (Geburt)

In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Hilfen und sonstigen Unterstützungen, die der Bund, der Freistaat Sachsen sowie Wohlfahrtseinrichtungen gewähren, gegliedert in die Rubriken:

Einige Hilfen stehen jeder Schwangeren beziehungsweise Mutter zu. Dazu gehören Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn für Arbeitnehmerinnen, Hebammenhilfe, Kindergeld und Kinderfreibetrag. Andere sind für besondere Situationen wie Mehrlingsgeburt, Kinderreichtum oder Behinderung des Kindes vorgesehen.

Bestimmte Leistungen wie etwa Erziehungsgeld werden abhängig vom Einkommen gezahlt.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022

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08468 Heinsdorfergrund
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Fax: 03765-14824

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