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Führerschein aus dem Ausland

Wenn Sie eine gültige ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in deren Umfang in Deutschland Kraftfahrzeuge führen, wenn Sie keinen festen Wohnsitz hier haben. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen, dann besteht Ihre Fahrberechtigung noch für sechs Monate.

Danach wird für das Führen eines Kraftfahrzeugs eine inländische (deutsche) Fahrerlaubnis benötigt. Die deutsche Fahrerlaubnis wird unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Fahrausbildung erteilt.

Wer eine gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnis besitzt, benötigt auch nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland keine deutsche Fahrerlaubnis.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 30.06.2022

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung