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Schule

Schulpflicht

Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres ihren sechsten Geburtstag feiern, sind schulpflichtig. Das Gleiche gilt für Kinder, die noch bis zum 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden und die von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.

Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, müssen Sie es in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Die Anmeldung soll im Zeitraum vom 01.08. bis zum 15.09. des Jahres vor der Einschulung erfolgen. Der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes wird im Zuge der Anmeldung an der Grundschule in der Schulaufnahme-Untersuchung festgestellt.

Gleiche Chancen für alle Kinder: Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangsphase

Um allen Kindern in Sachsen einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen, beginnt die Vorbereitung auf die Schule schon im letzten Kindergartenjahr, dem sogenannten Schulvorbereitungsjahr. Das sogenannte Schulvorbereitungsjahr beginnt am 01.08. jeden Jahres und endet am 31.07. des Jahres der Einschulung.

Mit der Anmeldung an der Grundschule in den Monaten August und September des Vorjahres beginnt die Schuleingangsphase. Sie ist mit dem Schulvorbereitungsjahr eng verzahnt. Grundschulen und Kindergärten kooperieren in dieser Zeit, damit die Kinder ihre künftige Schule kennenlernen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Redaktion Amt24. 15.09.2022

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Fax: 03765-14824

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