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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung
 
Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz
 
Mitteilung Verfahrensstand Gemeinde Heinsdorfergrund
 
Lärmkartierung 2017
 
In einem ständig wiederkehrenden 5-Jahres-Zyklus sind die Gemeinden zur Erstellung von Lärmkarten und einer Lärmaktionsplanung verpflichtet.
Die Verpflichtung bezieht sich auf die Darstellung von Geräuschbelastung durch Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr
 
Für Heinsdorfergrund wurden folgende Abschnitte kartiert:
• ein 0,9 Kilometer langer Abschnitt an der A 72

• ein 2,0 Kilometer langer Abschnitt an der B 94

 Siehe beiliegende Karten im pdf-Format

 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 sind über die Website des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) verfügbar.
 
Zum interaktiven Kartenservice IDA gelangen Sie über unsere Themenseite per Direktlink:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm
 
Grundsätzlich ist eine Lärmaktionsplanung (LAP) verpflichtend, wenn im Rahmen der Kartierung erhebliche Lärmbetroffenheiten oberhalb der gesundheitsrelevanten Pegelwerte festgestellt wurden.
Für die Gemeinde Heinsdorfergrund wurden keine Lärmbetroffenheiten oberhalb der gesundheitsrelevanten Pegelwerte festgestellt.
Dennoch hat sich die Gemeinde mit dem Verfahren der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen - unabhängig von der Höhe der Immissionen und Betroffenenzahlen.
 
Die Schritte des Verfahrens basieren auf der Handlungsanleitung für die kommunale Lärmaktionsplanung des LfLUG. Die Schritte 1-3 wurden auch schon im vorangegangenen Zyklus 2013/2014 der Stufe 2 durchgeführt.
 
Damals beschloss der Gemeinderat am 10.03.2014 nach fachlicher Abwägung der Ergebnisse und erfolgter Bürgerbeteiligung das Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz zu beenden.
 
Es besteht die Möglichkeit, sich in der Stadtverwaltung Reichenbach, Fachbereich 2 Bau und Stadtentwicklung, Zimmer 223, Markt 1, während der Dienststunden über den Inhalt der Lärmkartierung bzw. die Ergebnisse der Vorprüfung und die Lärmaktionsplanung im allgemeinen zu informieren.
Jeder kann Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
 
Es wird beabsichtigt, dass der Gemeinderat über die Ergebnisse der Bewertung der Lärmbelastung und der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert wird und in einem erneuten Beschluss entscheiden wird, ob und wie die Lärmaktionsplanung fortgesetzt wird.

Unabhängig der Entscheidung pro Lärmaktionsplan oder zur Beendigung des Verfahrens ist die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Karte 1

Karte 2

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung