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Abfallentsorgung – Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

Ist durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten, kann die zuständige Stelle auf Antrag eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.

Zuständige Stelle

untere Abfallbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Voraussetzungen

Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, entscheidet die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

  1. Die Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portals "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
  2. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

Erforderliche Unterlagen

Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.

Frist/Dauer

Erteilung der Befreiung: vor Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht

Kosten

EUR 210,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie,Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 07.03.2024

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung