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Bauvorhaben, Teilbaugenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung nach § 74 Sächsische Bauordnung (SÄCHSBO)

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Baugrube oder einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten beginnen möchten.

Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen Teilen der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten. Über den Teil Ihres Bauvorhabens, der bereits von der Teilbaugenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung nicht mehr entschieden.

Antrag auf Verlängerung nach § 73 SÄCHSBO

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauantrag eine erteilte Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal zwei Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Voraussetzung: Mit der Bauausführung wurde noch nicht begonnen oder die Bauausführung ist länger als zwei Jahre unterbrochen worden.

Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Stelle

Untere Bauordnungsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • das Vorhaben ist genehmigungspflichtig und
  • dem Teil des Vorhabens stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen und
  • das Gesamtbauvorhaben ist grundsätzlich zulässig

Verfahrensablauf

Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich stellen.

Online-Antrag

Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID-Konto registriert sein.

  • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich über die Startseite bei bundID an.
  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und melden Sie sich bei bundID an.
  • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
  • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID ersetzt.

Schriftlicher Antrag

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen mit einem formlosen, unterschriebenen Begleitschreiben bei der zuständigen Stelle ein.

Prüfung

  • Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag unter Würdigung des gesamten Bauvorhabens. Sollten noch Unterlagen fehlen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Bauvorhabensteil, mit dem Sie vorab starten möchten und für den Fall, dass die Unterlagen nicht schon mit dem eigentlichen Bauantrag eingereicht wurden:

  • Lageplan mit schriftlichem Teil
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Schallschutznachweis
  • Erschütterungsschutznachweis
  • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners
  • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
  • weitere Anlagen nach Bedarf

Frist/Dauer

  • Baubeginn: innerhalb von 3 Jahren

Hinweis: Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nach dieser Frist begonnen oder die Ausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.

Kosten

  • Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Teilbauvorhabens

Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 11.01.2024

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung