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Lebensmittelbetrieb registrieren lassen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Sofern sich wesentliche Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung.

Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

  • Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
  • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Bäckereien, Cafés Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Gaststätten
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
  • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
  • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
  • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
  • Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
  • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten

Nicht registrierungspflichtig sind

  • Betriebe, die eine EU-Zulassung benötigen,
  • reine Tierhaltungsbetriebe ohne Lebensmittelerzeugung (zum Beispiel Milch, Eier),
  • die Primärproduktion (zum Beispiel der Anbau von Nutzpflanzen oder die Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren) für den privaten häuslichen Bereich
  • landwirtschaftliche Betriebe,
    • die nur kleine Mengen an Lebensmitteln an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben,
    • die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben,
  • Sammelstellen und Gerbereien, die ausschließlich deshalb unter die Definition "Lebensmittelunternehmen" fallen, weil sie mit Rohstoffen für die Herstellung von Gelatine oder Kollagen umgehen,
  • Lebensmitteltätigkeiten ohne eine gewisse Kontinuität und einen gewissen Organisationsgrad im Einzelfall zum Beispiel Vereinsfest).

Hinweis: Die Anzeige des Betriebes nach Gewerberecht bleibt von dieser Meldung unberührt.

Zuständige Stelle

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde beim Landratsamt in Dresden, Leipzig und Chemnitz der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • ​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
  • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Verfahrensablauf

Ihre Meldung können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag). Existierende Formulare beziehen Sie ebenfalls über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Eine schriftliche Meldung ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Meldung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Meldung bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln

Prüfung

  • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos

Frist/Dauer

  • Mitteilung der Daten und Angaben zur Registrierung – vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Meldung von wesentlicher Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten: unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 31.05.2023

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung