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Notarfachangestellte, Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse feststellen lassen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, die dem deutschen Abschluss zum/zur Notarfachangestellten gleichwertig ist, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit beantragen, um in dem Beruf des/der Notarfachangestellten zu arbeiten.

Zuständige Stelle

Ländernotarkasse Sachsen

Voraussetzungen

Voraussetzungen nach § 3 Absatz 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG):

  • der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis belegt die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende inländische Ausbildungsnachweis
  • zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden inländischen Berufsbildung bestehen keine wesentlichen Unterschiede
    • Ausbildungsdauer in Deutschland: 3 Jahre
    • Ausbildungsinhalte in Deutschland: Mandanten- und Beteiligtenbetreuung; Büro- und Arbeitsorganisation, Rechnungswesen und -kontrolle, Rechtskenntnisse im Liegenschaftsrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, notariellem Berufs- und Verfahrensrecht sowie Kostenrecht

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie

  • schriftlich mit dem Antragsformular der Ländernotarkasse einreichen
  • oder den Online-Dienst von Amt24 nutzen.

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Ländernotarkasse ein.

Online-Antrag

  • Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Antragsbearbeitug

  • In der Ländernotarkasse wird geprüft, ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt.
  • Sollte die Gleichwertigkeit gegeben sein, erhalten Sie einen Bescheid der Ländernotarkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepass)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der bisherigen Erwerbstätigkeit)
  • Beglaubigte Kopie des Nachweises über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
  • Beglaubigte Kopie von Arbeitszeugnissen und/oder Arbeitsbüchern zum Nachweis berufspraktischer Erfahrungen
  • Beglaubigte Kopie von sonstigen Nachweisen über die berufliche Befähigung (Weiterbildungen und Qualifizierungen)
  • Nachweis über die Erwerbsabsicht (z. B. Beantragung eines Einreisvisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsgeber) – nur erforderlich bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben.

Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich elektronisch, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung aller Dokumente in elektronischer Form (§ 39a Beurkundungsgesetz – BeurkG). Den Unterlagen sind beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahrenskosten: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Ländernotarkasse Sachsen. 17.08.2023

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung