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Genossenschaftsanteile für Wohnungen, Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Bundesförderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland, KfW-Programm Nr. 134

Sie können für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer selbst genutzten Wohnung einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Die Tilgung wird mit 15 Prozent bezuschusst, bei einem Maximalbetrag von bis zu EUR 100.000.

Konditionen

Art der Förderung
zinsverbilligter Kredit

Höhe
Darlehenssumme bis maximal EUR 100.000 mit Tilgungszuschuss von 15 %

Laufzeit
Mindestlaufzeit 4 Jahre, bis zu 35 Jahre

Zinsbindung, Zinssatz

  • Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Zinssatz: abhängig von Laufzeit und Zinsbindung

(Details: siehe –> Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Diese Förderung können Sie nicht zur Umschuldung bestehender Darlehen nutzen.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Kreditinstitut (Hausbank) oder Finanzvermittler

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • natürliche Personen

weitere Voraussetzungen

  • Erworbene Genossenschaftsanteile müssen für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sein.
  • Die Wohnung wird von Ihnen als Antragsteller als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz genutzt.

Details entnehmen Sie der Programmseite der KfW.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme des Darlehens bei der KfW an Ihre Hausbank, zum Beispiel die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Antragsverlauf über die Sächsische Aufbaubank

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag von der KfW bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung oder auf Wunsch auch in Teilbeträgen auf das von Ihnen angegebene Konto.
  • Die Antragstellung bei der KfW erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB) oder Ihre Hausbank.
  • Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder aus dem SAB-Förderportal.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise für bankübliche Sicherheiten
  • im Nachhinein: Formular „Bestätigung nach Durchführung – Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (KfW-Formularnummer 6000004821)

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Kauf der Genossenschaftsanteile

Kosten

keine außer Zinszahlungen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 28.12.2023

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung