Produktsicherheit von unter Druck stehenden Geräten, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Druckgeräten, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an nicht bewegliche Druckgeräte > 0,5 bar überwacht, z. B. Dampfkessel, Rohrleitungen, Druckbehälter und Sicherheitsteile.
Kennzeichnungspflicht
Es ist die Bestätigung der Konformität mit den geltenden Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens am Produkt nachzuweisen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 11.10.2022