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Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung, Zulassung beantragen

Allgemeine Informationen

Zulassung als Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung nach § 18 Tierzuchtgesetz (TierZG)

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheit betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle nach dem Tierzuchtgesetz (TierZG).

Hinweis: Die Erlaubnis beschränkt den Tätigkeitsbereich auf Deutschland.
Für eine EU-weite Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Veterinärbehörden.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 74

Voraussetzungen

  • Leitung der Einrichtung durch einen Tierarzt* beziehungsweise Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt
  • erforderliches Personal sowie alle für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen
  • Einhaltung tierseuchenhygienischer Anforderungen zur Gesunderhaltung der Tierbestände sowie Durchführung tierseuchenhygienischer Untersuchungen der männlichen Zuchttiere bei einer Besamungsstation

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

  1. Für eine Zulassung als Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung stellen Sie einen (formlosen) schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  2. Neben der Prüfung der eingereichten Unterlagen findet eine Vor-Ort-Prüfung statt.
  3. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen sendet Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die Rechnung zu.

Hinweis: Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • der Name, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
  • die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
  • die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches (der Tierart und des Materials: Samen, Embryonen, Eizellen)
  • Nachweis: Verträge betreuender Tierarzt inklusive Approbation, Hygienekonzepte, Lagepläne, Verträge zur Raumnutzung

Frist/Dauer

Gültigkeit: 10 Jahre (nach Ablauf des Jahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde)

Kosten

EUR 350,00 – EUR 1.365,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 15.12.2023

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung