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Unternehmensführung Güterkraftverkehr, Fachliche Eignung nachweisen

Allgemeine Informationen

Fachkundeprüfung als Nachweis zur Eignung für gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 5 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

Wenn Sie als Unternehmer* gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten, brauchen Sie eine Güterverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der EU. Um die Erlaubnis zu beantragen zu können, benötigen Sie einen Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftsverkehrsunternehmens. Diesen erbringen Sie in der Regel in Form einer Prüfung durch die IHK.

In der Prüfung müssen Sie die für den Betrieb notwendigen

  • rechtlichen Kenntnisse,
  • kaufmännischen Grundlagen,
  • Kenntnisse technischer Normen und Vorschriften
  • sowie der Verkehrssicherheit

nachweisen (siehe Weiterführende Hinweise).

Ihnen kann in bestimmten Fällen durch Übergangsregelungen auch ohne Ablegen der Prüfung die Eignung bescheinigt werden, wenn

  • Sie eine Ausbildung im Bereich Speditionswesen / Logistik abgeschlossen haben, die vor dem 4.12.2011 begonnen wurde
  • Sie vor 2009 bereits zehn Jahre lang in leitender Funktion im Speditionswesen beruflich tätig waren.

Tipp: Sie sollten sich inhaltlich gut auf die Prüfung vorbereiten, beispielsweise durch einen Vorbereitungskurs oder intensives Selbststudium. Es gibt jedoch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Voraussetzungen

  • Für die Prüfungsanmeldung: keine
  • Für den Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum
    • Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
    • Speditionskaufmann
    • Verkehrsfachwirt
    • Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    • Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
    • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
  • Für den Nachweis durch Berufserfahrung:
    • Mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen

Verfahrensablauf

Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an.

Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

  • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
  • Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
  • In beiden schriftlichen Teilen müssen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der Punktzahl erreicht wurden und
  • insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl

Von der mündlichen Prüfung ist befreit, wer

  • mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl in beiden schriftlichen Teilen und
  • insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht hat

Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.

  • Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.

Hinweis: Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.

Erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis durch Prüfung:

  • keine

Für den Nachweis durch Abschluss:

  • Nachweis über die Abschlussprüfung

Für den Nachweis durch Berufserfahrung:

  • Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten

Frist/Dauer

keine

Kosten

Prüfungsgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 28.05.2021

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung