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Unternehmensführung Straßenverkehr, fachliche Eignung nachweisen

Allgemeine Informationen

Fachkundeprüfung als Nachweis zur Eignung für die Eröffnung eines Taxi, Bus- oder Mietwagenunternehmens nach § 4 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Wenn Sie ein Bus-, Taxi- oder Mietwagenunternehmen eröffnen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Voraussetzung ist Ihre fachliche Eignung, die Sie in der Regel durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung legen Sie in Deutschland bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Je nach Art Ihres Unternehmens legen Sie die Prüfung entweder für den Taxi- und Mietwagenverkehr oder für den Verkehr mit Bussen ab.

In der Prüfung müssen Sie die für den Betrieb notwendigen

  • rechtlichen Kenntnisse,
  • kaufmännischen Grundlagen,
  • Kenntnisse technischer Normen und Vorschriften
  • sowie der Verkehrssicherheit

nachweisen (siehe Weiterführende Hinweise).

Ihnen kann in bestimmten Fällen durch Übergangsregelungen auch ohne Ablegen der Prüfung die Eignung bescheinigt werden, wenn

  • Sie eine Ausbildung im Bereich Personentransport abgeschlossen haben, die vor dem 04.12.2011 begonnen wurde
  • Sie vor 2009 bereits zehn Jahre lang in leitender Funktion in einem Busunternehmen tätig waren
  • Sie eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen belegen können

Tipp: Sie sollten sich inhaltlich gut auf die Prüfung vorbereiten, beispielsweise durch einen Vorbereitungskurs oder intensives Selbststudium. Es gibt jedoch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handeslkammern (IHK)

Voraussetzungen

  • Zur Prüfungsanmeldung: keine
  • Für den Nachweis durch eine Ausbildung: - Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum
    • Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt
    • Betriebswirt (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrsfachwirt an der Technischen Universität Dresden
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
  • Für den Nachweis durch Berufserfahrung:
    • Für den Busverkehr: mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Busunternehmen
    • Für den Taxiverkehr: mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen

Verfahrensablauf

Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an. Hierbei müssen Sie auswählen, ob Sie die Prüfung für den Busverkehr oder für den Taxi/Mietwagenverkehr ablegen möchten.

Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

  • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
  • Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
  • In beiden schriftlichen Teilen müssen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der Punktzahl erreicht wurden und
  • insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl

Von der mündlichen Prüfung ist befreit, wer

  • mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl in beiden schriftlichen Teilen und
  • insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht hat

Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.

  • Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.

Hinweis: Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.

Erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis durch Prüfung:

  • keine

Für den Nachweis durch Abschluss:

  • Nachweis über die Abschlussprüfung

Für den Nachweis durch Berufserfahrung:

  • Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten

Frist/Dauer

keine

Kosten

Prüfungsgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 26.05.2021

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

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