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Fachkundeprüfung für den Waffenhandel bei der IHK ablegen

Allgemeine Informationen

Erwerb eines Nachweises einer Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung bei der IHK nach §22 Waffengesetz (WaffG)

Für den gewerbsmäßigen Waffenhandel ist ein Nachweis der Fachkunde zu erbringen. Dafür legen Sie eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

Hinweis: Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister* besitzen Sie die geforderte Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut nachweisen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Voraussetzungen

In der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden.

Verfahrensablauf

Nach Beantragung der Erlaubnis zum Waffenhandel werden Sie üblicherweise durch die Erlaubnisbehörde zur Prüfung angemeldet. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen und Sie müssen sich selbst bei der IHK anmelden.

  • Sie erhalten Mitteilung der Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Ihre Anmeldung wird bestätigt und Sie erhalten einen Prüfungstermin

im Theorieteil der Prüfung erweisen Sie Kenntnis

  • der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition
  • über den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie
  • der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften

im Praxisteil der Prüfung erweisen Sie Kenntnis

  • der sicheren Handhabung der geprüften Waffenkategorien
    • des Zerlegens und des Zusammenbauens
    • der Bennenung wesentlicher Teile sowie
    • der Beschreibung der Funktionsweise

Hinweis: Wenn Sie darüber hinaus eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der bebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Mitteilung der zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikationsprüfung

Frist/Dauer

Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 14.05.2021

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

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