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Grüne Berufe (Fachschulniveau), Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem landesrechtlich geregelten Abschluss in Berufen der Land- und Forstwirtschaft (Fachschulabschlüsse)

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss oder eine Ausbildung absolviert haben und die Absicht haben, in Deutschland zu arbeiten, so können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses von der zuständigen Behörde feststellen lassen. Dabei erfolgt die Überprüfung eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises hinsichtlich seiner Gleichwertigkeit mit einem landesrechtlich geregelten Berufsabschluss.

Dieses Recht gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der Antragsteller. In den Grünen Berufen kann in Deutschland jeder, der über eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis verfügt, auch ohne Anerkennung des Ausbildungsberufes arbeiten.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Für den "Grünen Berufen" zugehörige, landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft,
Referat 31 - Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht

Voraussetzungen

Sie müssen die Absicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland haben.

Weiterhin benötigen Sie eine ausländische Berufsqualifikation für einen der folgenden Berufe

  • Betriebswirte* für Agrarwirtschaft
  • Hauswirtschaftliche Betriebsleiter
  • Techniker für Umwelt und Landschaft
  • Techniker für Gartenbau
  • Techniker für Garten- und Landschaftsbau
  • Techniker für Landbau
  • Wirtschafter für Gartenbau
  • Wirtschafter für Landwirtschaft
  • Wirtschafter für Hauswirtschaft

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie das Formular "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen nach dem Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) – Antrag" aus und senden es unterschrieben mit den Anlagen zur im Formularkopf genannten zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle nach § 5 Abs. 1 BQFG erforderlichen Unterlagen bei:

  1. eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
  2. einen Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis),
  3. im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise,
  4. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind. und
  5. eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde.

Die Unterlagen Nummer 2 bis 4 sind der zuständigen Stelle in Form von Originalen oder beglaubigten Kopien vorzulegen. Von den Unterlagen Nummer 3 und 4 sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellen zu lassen.

Frist/Dauer

  • Antragsfrist: keine
  • Kostenfreiheit für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz: 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des ständigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
  • Widerspruch / Klage: innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe des Bescheides
    (Details in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid)

Kosten

  • Verfahrensgebühr: EUR 150,00 - 500,00 (aufwandsabhängig)
  • gegebenenfalls: Kosten für Auslagen (z. B. für Beglaubigungen, Beurkundungen, Übersetzungen oder Gutachten)
  • für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 02.09.2020

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung