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Weiterbildung von Beschäftigten, Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Förderung für die Weiterbildung von Beschäftigten,

Als Arbeitnehmer* können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit während der Zeit einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden.

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Gefördert werden unter anderem:

  • Teilnahmegebühren
  • Reisekosten
  • Verdienstausfall

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein.
  • Die Bildungseinrichtung benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
  • Die Weiterbildung wird im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt.
  • Lehrgänge müssen entweder zu einem Berufsabschluss führen, oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.

Tipp: Informieren Sie sich im Internetauftritt der Agentur für Arbeit über zugelassene Weiterbildungsangebote.

Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter führen.

  • Wenn die Förderung genehmigt wird, wird Ihnen ein Bildungsgutschein ausgestellt.
  • Dieser enthält Informationen über
    • das Bildungsziel,
    • die Dauer der Maßnahme,
    • den regionalen Geltungsbereich sowie
    • die Kosten, die übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Arbeitsagentur informiert Sie, welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden.

Frist/Dauer

Beantragung: vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme

Tipp: Den Bildungsgutschein müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme einlösen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 16.03.2022

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung