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Bootszeugnis zur Vermietung von Sportbooten

Allgemeine Informationen

Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.

Jede bauliche oder sonstige Veränderung des Sportbootes, die dessen Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, muss das verleihende Unternehmen unverzüglich der Landesdirektion Sachsen mitteilen. Solcherlei Veränderungen werden durch die Schifffahrtsbehörde im Bootszeugnis eingetragen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot weiterhin fahrtauglich ist.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 36

Voraussetzungen

technische Zulassung

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Bootszeugnisses stellen Sie bei der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde). Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier in Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Fahrtauglichkeit

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Inbetriebnahme des Bootes / Ablauf der bisherigen Zulassung

Kosten

EUR 20,00 pro Bootszeugnis

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 13.12.2023

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung