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Sorgerechtsverfügung bei Gericht hinterlegen

Allgemeine Informationen

Hinterlegung einer Sorgerechtsverfügung bezüglich der Vormundschaft oder Pflege eines minderjährigen Kindes für den Fall des Todes oder der Handlungsunfähigkeit nach § 1782 BGB

Mit einer Sorgerechtsverfügung in Form einer sogenannten letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll.

Sie können mit der Sorgerechtsverfügung nicht nur Personen sowie einen Ersatzvormund für die Kindesvertretung benennen, sondern auch Personen explizit von einer Vormundschaft ausschließen.

Sorgerechtsentscheidung durch das Gericht

Besteht keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet das Gericht im Interesse und zum Wohl des Kindes. Allerdings entscheidet auch bei bestehender Sorgerechtsverfügung das Gericht, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann aber nur von der Sorgerechtsverfügung abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen.

Information aller Beteiligten in der Sorgerechtsverfügung

Bevor Sie einen Vormund in Ihrer Sorgerechtsverfügung benennen, sollten Sie mit diesem darüber sprechen und ihn informieren. Damit die Interessen aller Beteiligten, auch die des Kindes, gewahrt bleiben, sollten Sie außerdem die Sorgerechtsverfügung jedes Jahr aktualisieren und den sich verändernden Umständen anpassen.

Die Sorgerechtsverfügung ist auch kombinierbar. Neben der Benennung eines Vormundes können Sie konkrete Auflagen für die Verwaltung des geerbten Vermögens festschreiben sowie die Vormundschaft von der Vermögenssorge trennen und auf verschiedene Personen aufteilen.

Hinweis: Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können sich der Sorgerechtsverfügung widersetzen.

Hinterlegung der Sorgerechtsverfügung

Das Wichtigste ist aber, dass Ihre Sorgerechtsverfügung nach dem Tod sofort wirksam werden kann. Dazu muss die Sorgerechtsverfügung auffindbar sein. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten die Sorgerechtsverfügung zu hinterlegen. Neben der Hinterlegung beim möglichen Vormund gibt es die Möglichkeit, die Sorgerechtsverfügung - als letztwillige Verfügung - gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

Nach der Hinterlegung gilt die Sorgerechtsverfügung so lange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist und die Sorgerechtsverfügung damit verfällt. Falls Sie die Sorgerechtsverfügung widerrufen wollen, müssen Sie dies dem Nachlassgericht mitteilen und die Beendigung der Hinterlegung verfügen.

Nach mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung ermittelt die verwahrende Stelle von Amts wegen, ob das Testament mit der darin enthaltenen Sorgerechtsverfügung noch gültig ist und löscht diese, wenn nur eine Sorgerechtsverfügung bestanden hat, automatisch.

Ansprechstelle

ein Notariat Ihrer Wahl

–> Notarsuche
  Notarkammer Sachsen

Zuständige Stelle

Nachlassgericht am Amtsgericht

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für das Abfassen einer Sorgerechtsverfügung ist, dass Sie als Verfasserin oder Verfasser sorgeberechtigt sind und damit rechtlich gesehen ein Benennungsrecht haben. Zudem muss der benannte Vormund volljährig sein.

Da Sie die Sorgerechtsverfügung nur in Form eines Testamentes beim Nachlassgericht hinterlegen können und es sich bei der Sorgerechtsverfügung rechtlich um eine spezielle Art des Testaments handelt, müssen bestimmte Formalien für die Rechtsgültigkeit des Dokuments eingehalten werden. Diese wären beispielsweise:

  • die Sorgeberechtigten müssen die Verfügung selbst handschriftlich verfassen
  • die Sorgeberechtigten müssen mit Vor- und Zunamen unterschreiben
  • die Sorgerechtsverfügung muss mit Ort und Datum versehen werden

Hinweis: Zum Verfassen einer Sorgerechtsverfügung können Sie auch den Rat von Notaren, Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden einholen.

Verfahrensablauf

  • Sie fassen eine Sorgerechtsverfügung in Form eines Testamentes ab und sprechen mit dem benannten Vormund und Ihrem Kind darüber.
  • Sie nehmen das Original der Sorgerechtsverfügung und bringen es zum Nachlassgericht.
  • Dort wird ein Hinterlegungsprotokoll angefertigt, welches von der hinterlegenden Person unterschrieben werden muss.
  • Sie erhalten dann einen Kostenbescheid über die Gebühr der Hinterlegung sowie einen Hinterlegungsschein.
  • Nach Zahlung der Gebühr wird Ihre Sorgerechtsverfügung in Form eines Testaments beim Nachlassgericht hinterlegt und ist damit im Todesfall sicher auffindbar.

Hinweis: Neben der Möglichkeit, sich durch einen Notar beraten zu lassen, kann dieser auch die Hinterlegung der Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht für Sie übernehmen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Mindestgebühr: EUR 15,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

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