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Fahrzeughalter und Kfz-Versicherungsnehmer ermitteln lassen (Kraftfahrt-Bundesamt)

Allgemeine Informationen

Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen nach § 39 Straßenverkehrsgesetz

Unter bestimmten Umständen können Sie den Fahrzeughalter* und den Kfz-Versicherungsnehmer von Fahrzeugen ermitteln lassen.

Dabei müssen Sie darlegen, dass Sie die Daten zur

  • Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder
  • Befriedigung oder Abwehr

von Rechtsansprüchen benötigen, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind. Zudem können Sie die Informationen auch dann erhalten, wenn Sie eine Privatklage erheben, die sich gegen Verstöße im Straßenverkehr richtet.

Hinweis zur zuständigen Stelle

Neben dem Kraftfahrt-Bundesamt kann die Auskunft auch bei den Kfz-Zulassungsbehörden beantragt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes bei der zuständigen Behörde einreichen. Sie benötigen dazu entweder das betreffende Kfz- Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer).

Hinweis: Telefonische Auskünfte können von den zuständigen Stellen nicht erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

Auskunft je Fahrzeug: EUR 5,10

Rechtsgrundlage

  • § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 17.11.2022

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung