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Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen eine Bescheinigung des Finanzamts über Ihr steuerliches Erklärungs- und Zahlungsverhalten, die sogenannte Bescheinigung in Steuersachen. Eine solche Bescheinigung wird unter anderem für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe) verlangt.

Zuständige Stelle

Finanzamt

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
  • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Jeweilige Regelungen in Rechtsnormen aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung