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Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse bei der IHK anzeigen

Allgemeine Informationen

Stellen Sie einen Auszubildenden* ein, müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bei der örtlich zuständigen IHK die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. [...] Die Industrie- und Handelskammer prüft die Ausbildungsberechtigung für die Berufsbildung in allen nicht-handwerklichen Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft und führt für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. In das Verzeichnis werden wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages eingetragen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Voraussetzungen

Ein Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts werden von der zuständigen IHK in das Verzeichnis eingetragen, wenn

  • der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung entspricht,
  • die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden zur Berufsausbildung vorliegen und
  • für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorgelegt wird.

Verfahrensablauf

Für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an den für den Ausbildungsberuf zuständigen Berater für berufliche Bildung der IHK. Nach der Eintragung werden die eingereichten Unterlagen per Post an das Unternehmen zurückgesandt. Sie erhalten eine Eintragungsbestätigung. Nachdem der Vertrag unterzeichnet und bei der zuständigen Stelle registriert ist, ist dem Auszubildenden unverzüglich ein Exemplar zukommen zu lassen.

Hinweise:

  • Sollten sich wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, wie der Ausbildungsberuf oder die Ausbildungszeit ändern, müssen Sie diese Änderungen der zuständigen IHK anzeigen. Nach Aktualisierung der Eintragung im Verzeichnis erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Die Verfahrensweisen gelten im Wesentlichen auch bei der Eintragung von Umschulungsverträgen.
  • Eine vollständige elektronische Abwicklung dieses Verfahrens ist nicht möglich, da der Berufsausbildungsvertrag vom Ausbildenden wie auch vom Auszubildenden unterschrieben werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Bitte benutzen Sie die Formulare der Sächsischen Industrie- und Handelskammern. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- beziehungsweise Umschulungsverhältnisse ist Bestandteil der Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge der Industrie- und Handelskammern.

Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Eintragung eines Berufsausbildungsverhältnisses
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Darstellung der sachlich und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung
  • für Jugendliche die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Änderungsvertrag (bei Änderungen bereits eingetragener Berufsausbildungsverträge)
  • Zeugniskopien bei geplanter verkürzter Ausbildungsdauer

Frist/Dauer

Der Vertrag muss unverzüglich nach Abschluss bei der zuständigen Stelle gemeldet werden, spätestens aber vor Beginn der Ausbildung.

Kosten

Gebühr für die Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Stelle (IHK) zu entnehmen, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wird.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 28.07.2021

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung