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Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen

Allgemeine Informationen

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eines Beamten*, Richters oder Angestellten des öffentlichen Dienstes rügen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.

Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert; der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ansprechstelle

die vom Vorgang betroffene Dienststelle

–> Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie unter Was? z. B. "Landratsamt" und den Ort/Behördensitz ein)

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder – besser – schriftlich ein.

  • Benennen Sie den Beamten, Richter oder Angestellten, über dessen Verhalten Sie sich beschweren möchten.
  • Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau.
  • Der Dienstvorgesetzte nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.

Erforderliche Unterlagen

keine

Soweit es zum Verständnis oder zum Nachweis des der Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde liegenden Sachverhalts erforderlich ist, sollten Sie die einschlägigen Unterlagen oder Dokumente – gegebenenfalls in Kopie – zusammen mit der Dienstaufsichtsbeschwerde vorlegen.

Frist/Dauer

keine

Es empfiehlt sich, die Dienstaufsichtsbeschwerde möglichst in naher Zeit zum beanstandeten Verhalten einzureichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.08.2023

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung