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Verbraucherbeschwerde zur Trinkwasserqualität

Allgemeine Informationen

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher geliefert wird. Was können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Hausinstallation verunreinigt werden. Für die Qualität der Hausinstallation und damit auch für deren Instandsetzung beziehungsweise Wartung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser

Verfahrensablauf

Anmelden eines Verdachts

  • Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen Stellen melden.
  • Geben Sie eine Beschreibung der Veränderung (Farbe, Geruch, Geschmack) ab.

Entnahme einer Probe

Auf Ihre Beschwerde hin kann gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer anlassbezogenen Analyse unterzogen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Über eventuelle Kosten einer amtlichen Trinkwasseruntersuchung entscheidet das Gesundheitsamt.
  • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (ohne amtliche Beschwerde) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Stelle.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 13.04.2022

Ortsauswahl

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Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung