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Berufliches Gymnasium, Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Realschulabschluss haben, können Sie am Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Berufliche Gymnasien gibt es in den Fachrichtungen:

  • Agrarwissenschaft
  • Biotechnologie
  • Ernährungswissenschaft
  • Gesundheit und Sozialwesen
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Technikwissenschaft mit den Schwerpunkten:
    • Bautechnik
    • Elektrotechnik
    • Maschinenbautechnik
  • Wirtschaftswissenschaft

Zuständige Stelle

Berufliches Gymnasium Ihrer Wahl

Voraussetzungen

Fremdsprache

Das Berufliche Gymnasium können nur die Schülerinnen und Schüler besuchen, die von der 5. bis zur 10. Klasse durchgehend im Fach Englisch unterrichtet worden sind.

Schulabschluss

Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern

  • im entsprechenden Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und in einem der Fachrichtung zugeordneten Fach mindestens zweimal die Note "gut" erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 2,5 ist oder
  • die aus sämtlichen Noten des entsprechenden Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch keine Note schlechter als "befriedigend" sein darf und im Übrigen die aus allen Noten gebildete Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufs- oder Berufsfachschule, das eine erfolgreich absolvierte berufliche Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist, besser als 2,5 ist

Für die Aufnahmevoraussetzungen wird das Fach Biologie den Fachrichtungen

  • Agrarwirtschaft,
  • Biotechnologie sowie
  • Gesundheit und Sozialwesen,

das Fach Chemie der Fachrichtung

  • Ernährungswissenschaft,

das Fach Informatik den Fachrichtungen

  • Informations- und Kommunikationstechnologie sowie
  • Wirtschaftswissenschaft

und das Fach Physik der Fachrichtung

  • Technikwissenschaft zugeordnet.

Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen, wenn sie mit der Versetzungsentscheidung von der Klassenstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums an das Berufliche Gymnasium wechseln.

Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Realschulabschluss oder mittleren Schulabschluss gleichgestellt, sofern diese von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist. Die Aufnahmevoraussetzungen werden erfüllt, wenn die aus allen Fächern dieser Qualifikation gebildete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist.

Bewerber, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird

Nicht aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler,

  • denen schon einmal die Zulassung zur Abiturprüfung verwehrt worden ist oder
  • die bereits einmal an der Abiturprüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife teilgenommen haben.

Altersgrenze

Die Schülerinnen und Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 das 18. Lebensjahr und bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Ausnahmen

Die Schulleitung kann von den allgemeinen Aufnahmebedingungen Ausnahmen zulassen

  • bei besonderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Umständen (insbesondere längerer Krankheit),
  • wenn der Schülerin oder dem Schüler ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr abgeleistet hat oder
  • wenn der Schülerin oder dem Schüler innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aufnahme zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen einen Auslandsaufenthalt von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten absolviert hat.

Wenn die Aufnahme am Beruflichen Gymnasium aufgrund mangelnder Leistungen nicht erfolgen würde, das Leistungsvermögen aber durch außergewöhnliche familiäre, soziale oder sonstige Umstände nur vorübergehend vermindert ist und die Nichtaufnahme eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann die Schulleitung einer Aufnahme unter Umständen zustimmen.

Wechsel an ein anderes Berufliches Gymnasium

Schülerinnen und Schüler können nur aus einem wichtigen Grund an ein anderes Berufliches Gymnasium wechseln. Am Ende der Klassenstufe 11 ist ein Wechsel nur an ein Berufliches Gymnasium mit der gleichen Fachrichtung möglich. Gleiches gilt für Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13, diese müssen aber ferner noch den Nachweis erbringen, dass sie die zu belegenden Kurse einbringen und fortsetzen können.

Verfahrensablauf

Wenn Sie schon volljährig sind, melden Sie sich selbst an der Schule an. Sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern für Sie tun.

Hinweis: Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Auswahlverfahren

  • Sind die Kapazitäten des Beruflichen Gymnasiums der Bewerberzahl nicht gewachsen und können auch keine benachbarten Beruflichen Gymnasien der gleichen Fachrichtung die Schüler aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt.

Entscheidung

  • Die Entscheidung über die Aufnahme und den Schulwechsel sowie sonstige in diesem Zusammenhang stehende Entscheidungen trifft die Schulleitung des Beruflichen Schulzentrums. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell fehlendes Abschluss- oder Versetzungszeugnis noch nachreichen und am Beruflichen Gymnasium tatsächlich die Klassen gebildet werden.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel genügt ein formloser Antrag. Informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.

Der Aufnahmeantrag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Fachrichtung des Beruflichen Gymnasiums
  • bei der Fachrichtung Technikwissenschaft den bevorzugten Schwerpunkt
  • eine Erklärung darüber, dass der Schülerin oder dem Schüler nicht die Zulassung zur Abiturprüfung verwehrt worden ist und sie oder er noch nicht an der Abiturprüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife teilgenommen hat
  • eine schriftliche Erklärung, falls die oben genannten besonderen Umstände vorliegen (Altersgrenze, Ausnahme bei vorübergehender verminderter Leistungsfähigkeit)

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist. Liegt dieses noch nicht vor, muss eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses vorgelegt werden. Die beglaubigte Kopie des Zeugnisses mit dem Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen muss dann unverzüglich nachgereicht werden.
  • eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Schülerin oder der Schüler schon an einem Aufnahmeverfahren für das Berufliche Gymnasium teilgenommen oder ein solches Gymnasium bereits besucht hat und an welche weiteren Beruflichen Gymnasien oder berufsbildenden Schulen er gegebenenfalls noch einen Aufnahmeantrag gerichtet hat

Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Telefonnummer, Notfalladresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
  • Art und Grad einer Behinderung sowie chronische Krankheiten, wenn die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler darin einwilligen

Frist/Dauer

Antragstellung: bis zum 31.03. des Jahres, in der die Aufnahme an der Schule beabsichtigt ist.

Hinweis: Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist eingehen, werden im Auswahlverfahren erst berücksichtigt, wenn über alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden worden ist.

Entscheidung über die Aufnahme am Beruflichen Gymnasium: bis zum 15.05.

Kosten

keine

Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Staatsministerium für Kultus. 27.12.2023

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung