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Vereinsregister, Unterlagen zur Eintragung einreichen

Allgemeine Informationen

Einreichung von Unterlagen zur Vereinsregister-Eintragung beim Registergericht

Unterlagen zu Eintragungen in das Vereinsregister nimmt das Registergericht entgegen, welches für den Ort des Vereinssitzes zuständig ist. Die Führung des Vereinsregisters ist in Sachsen auf die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig konzentriert. Die Erklärung zur Anmeldung der Registereintragung muss notariell beglaubigt werden. In der Wahl Ihres Notars beziehungsweise Ihrer Notarin sind Sie frei.

Voraussetzungen

  • Die notariell beglaubigten Erklärungen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zur Anmeldung der Registereintragung liegen vor.

Verfahrensablauf

Soweit beauftragt, reicht das Notariat, das auch die Anmeldeerklärungen beglaubigt, alle Unterlagen zur Vereinsregister-Eintragung beim zuständigen Registergericht ein.

  • Sie können die notariell beglaubigten Erklärungen mit den weiteren Unterlagen nach wie vor auch in Papierform selbst beim Registergericht einreichen.
  • Über die erfolgte Eintragung werden Sie informiert.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Verein, etwa zum Sitz oder zu den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Registereintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise wie die Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigte Anmeldeerklärung
  • Abschrift der Vereinssatzung
  • Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands

Hinweis: Je nach dem Inhalt der Satzung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sowohl den Entwurf der Satzung als auch das Verfahren im Zusammenhang mit der Eintragung vorab mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Vereinsregister abzustimmen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Kosten für eine Anmeldung zur Eintragung ins Vereinsregister variieren je nach Einzelfall:

  • Gebühr für die Eintragung in das Vereinsregister und Bekanntmachungskosten
  • gegebenenfalls Kosten für das Verfassen der Vereinssatzung und die Vorbereitung der Anmeldung
  • weitere (vom Gegenstandswert abhängige) Kosten, wenn das Notariat auch mit der Übermittlung der beglaubigten Unterlagen an das Registergericht beauftragt ist

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):

Kontakt

Gemeinde Heinsdorfergrund

Reichenbacher Straße 173
08468 Heinsdorfergrund
Tel.: 03765-12364
Fax: 03765-14824

e-mail an die Verwaltung